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NEW Gesetzesänderung
Warnwestenpflicht in Deutschland

Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Diese neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die Warnweste ohnehin schon vorgeschrieben.


Durch die Weste mit der Euro-Norm EN 471 sollen Fahrer und Beifahrer nach einer Panne oder einem Unfall für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen sein.

Laut Verkehrssicherheitsexperten steigt die Sichtbarkeit durch das Tragen einer Warnweste bei Dämmerlicht auf etwa 150 Meter. Ohne Weste wären Fußgänger für Autofahrer erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahrzunehmen. Damit die Weste im Fall des Falles griffbereit ist, sollten Sie diese am besten im Innenraum in der Nähe des Fahrersitzes deponieren. So können die Insassen schon mit der Weste bekleidet aus dem Auto steigen.

 Experten Tipp
Auch wenn in Deutschland nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist empfehlen wir, für alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste im Innenraum mitzuführen. In einigen Ländern ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben.

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen bzw. diese Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro 
    




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